Noch keine Klarheit bei den Preisbremsen für Strom und Gas
Vor gut drei Wochen hatte eine Expertenkommission Vorschläge für eine Gaspreisbremse vorgelegt. Seitdem wird heftig diskutiert. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern war die Verwirrung zum Teil größer als die angepeilte Beruhigung. Nun werden langsam die Konturen der einzelnen Maßnahmen erkennbar. Ein Überblick:
- Einmalige Abschlagsübernahme bei den Gaskosten: Die Bundesregierung will allen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Soforthilfe in Höhe eines Monatsabschlags ihrer Gaskosten zahlen. In den Medien kursieren dabei zwei Varianten. Die Höhe der Einmalzahlung könnte der Höhe des zurückliegenden Septemberabschlags entsprechen. Oder der geschätzte Jahresverbrauch dieses Jahres könnte durch 12 geteilt und dann mit dem Gaspreis, wie er jeweils im Dezember gelten wird, multipliziert werden. Diese Variante trüge dem Umstand Rechnung, dass viele Gaskundinnen und -kunden im Dezember bereits höhere Preise zahlen werden, als sie es im September getan haben.
- Gaspreisdeckel: Im kommenden Jahr soll der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Gas bis zu einer bestimmten Verbrauchsgrenze – im Gespräch sind 80 Prozent – gedeckelt werden. Von 12 Cent pro kWh ist die Rede. Verbräuche, die darüber hinausgehen, schlügen mit dem Preis zu Buche, den der Gasversorger regulär festgesetzt hat. So bestünde auch weiterhin ein Anreiz, mit Wärmeenergie sparsam umzugehen.
- Strompreisdeckel: Ähnlich wie beim Gas, soll auch hier ein gewisses Kontingent des Stromverbrauchs zu einem festen, herabgesetzten Preis geliefert werden. Ob das Kontingent ebenfalls 80 oder vielleicht nur 70 Prozent umfasst, ist noch unklar. Wie viel eine kWh Strom unter der Preisbremse kosten wird, ist zurzeit ebenfalls offen. Auch hier geht es der Bundesregierung darum, Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits bei den Kosten zu entlasten, gleichzeitig aber auch einen Anstoß zum Stromsparen zu geben.
Die Maßnahmen, die die Kostenbelastungen beim Gas reduzieren sollen, gelten auch für Fernwärmekundinnen und -kunden. Bei der Umsetzung der einzelnen Paketbestandteile könnte die Bundesregierung in puncto Abschlagshilfe noch diese Woche entscheiden. Die weiteren Maßnahmen sollen dann bis spätestens Mitte Dezember verabschiedet werden. Natürlich halten wir Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden – und machen uns an eine schnelle und transparente Umsetzung, sobald die gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht sind.