Die hohen Preise für Wärme und Strom belasten Haushalte und Betriebe stark. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Jetzt sollen zusätzlich die Strom- und Gaspreisbremse kommen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?

Für Privathaushalte und kleinere Unternehmen (Wärmeverbrauch bis 1,5 Mio. kWh, Stromverbrauch bis 30.000 kWh) arbeiten alle Energiepreisbremsen nach dem gleichen Prinzip.

  • Auf Basis Ihrer zurückliegenden Verbräuche wird Ihr Kontingent für 2023 veranschlagt.
  • Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs begrenzt das Gesetz den Preis pro Kilowattstunde (kWh) – und zwar inklusive aller Steuern und Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Die Kosten für diesen Preisdeckel übernimmt der Bund. Für die restlichen 20 Prozent gelten die Preise des Versorgers.

Welche Preise gelten für die 80 Prozent Basisverbrauch?

  • Bei Erdgas wird der Preis auf 12 Cent brutto pro kWh gedeckelt.
  • Für Fernwärmekundinnen und -kunden liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/kWh.
  • Der Strompreis wird auf 40 Cent/kWh brutto

Ab wann sollen die Preisbremsen gelten?

Alle Preisbremsen gelten ab März 2023 bis Dezember 2023, mit einer Verlängerungsoption bis April 2024. Für Januar und Februar 2023 sollen die Entlastungsbeträge rückwirkend berücksichtigt werden. Das bedeutet: Im März 2023 umfasst die Entlastung drei Monate, nämlich Januar, Februar und März.

Woher weiß ich meine neuen Abschläge?

Wir werden Sie bis zum 1. März 2023 über die Höhe der „gedeckelten“ Abschläge informieren – sowohl bei Strom als auch bei Gas bzw. Fernwärme. Darüber hinaus teilen wir Ihnen dann mit, welche Verbräuche bei Ihnen als Entlastungskontingente (80 % des veranschlagten Gesamtverbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme) zugrunde gelegt werden und wie hoch sich Ihre Ersparnis durch die Preisdeckel darstellt.

Lohnt sich Energiesparen unter den Preisbremsen überhaupt noch?

Unbedingt! Und dafür gibt es drei Gründe:

  • Nur ein Teil des Verbrauchs wird subventioniert.
  • Dem Klima schaden subventionierte CO2-Emissionen genauso wie nicht subventionierte.
  • Und: Wer Energie spart, kann finanziell profitieren! Denn in der kommenden Jahresrechnung werden eingesparte Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten, höheren Tarifpreis vergütet!

Wie kann ich durch Energiesparen finanziell profitieren?

In der Jahresabrechnung 2023 wird am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Liegt der unter dem veranschlagten, wird jede gesparten Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten Tarifpreis verrechnet. Kurz: Wer Energie spart, profitiert!

Ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr
  • Gaspreis im Januar 2023 15 ct/kWh -> Monatlicher Verbrauchsabschlag ohne Gaspreisbremse: 187,50 €
  • Gaspreis für 80 Prozent des Verbrauchs mit Gaspreisbremse: 12 ct/kWh -> Monatlicher Verbrauchsabschlag mit Gaspreisbremse: 157,50 €

Beispielhafte Einsparpotenziale

  • Guthaben per Jahresrechnung bei 1.000 kWh Einsparung: 150,00 €
  • Guthaben per Jahresrechnung bei 5.000 kWh Einsparung: 750,00 €

Was bedeuten die Preisbremsen für Industriekunden?

Im Bereich Wärme erhalten Großverbraucher ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh bzw. 7,5 ct/kWh bei größeren Fernwärmekunden.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Verbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.