So funktioniert die Einmalzahlung bei Gas
Der Bund übernimmt für Erdgas- und Fernwärme-Kundinnen und -Kunden den Dezemberabschlag für die Wärmekosten. Die Einmalzahlung betrifft private Haushalte und kleinere Unternehmen. Im Kern geht es darum, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Zwölftel der Jahreskosten für Gas und Fernwärme abzunehmen. Die Berechnungsmodi sind:
- Bei Erdgas: 1/12 Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für in Ihrem Tarif gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.
- Bei Fernwärme: Berechnungsgrundlage ist der Septemberabschlag. Er wird um 20 % erhöht, um Preissteigerungen bis Dezember zu berücksichtigen.
Die Stadtwerke unseres Verbunds haben inzwischen detaillierte Infos verfasst. Unsere Kundinnen und Kunden finden sie hier für Itzehoe, hier für Glückstadt und hier für Wilster
Zweite Entlastungsstufe noch in Arbeit
Über die so genannten Preisbremsen bei Strom und Gas ist noch nicht entschieden. Hier ist vorgesehen, für 80 Prozent des Gasverbrauchs den Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Der Preis für den Basisverbrauch beim Strom soll auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Die Entlastungsmaßnahme für Gaskundinnen und -kunden sollen ab 1. März gelten, möglicherweise rückwirkend auch für Februar. Beim Strom soll die Preisbremse bereits ab Januar greifen.
Natürlich informieren wir Sie so rasch wie möglich über neue Entwicklungen.